Aufgrund der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern, wurde das Vorschriften- und Regelwerk der Verbände bereinigt und vereinheitlicht. Dies hat u. a. zur Folge, dass ab 01.05.2014 die BGV A3 in die *DGUV Vorschrift 3 umbenannt wurde.
*Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Die DGUV Vorschrift 3 ist im Bezug auf die Sicherheit elektrischer Anlagen, Installationen, Maschinen und elektrischer Geräte wichtig. Ehemals unter BGV A3 geführt, und beinhaltet die hohen Standards, mit denen sich durch die Prüfung Risiken durch mangelhafte Elektrik und Geräte ausschließen lassen.
Der E-Check ist die Prüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel und berücksichtigt die Prüfungsinhalte sowie Prüfungsintervalle, die dem Betreiber durch die Betriebssicherheitsverordnung (§ 3, § 14 und § 15 BetrSichV), die Technischen Regeln der Betriebssicherheitsverordnung (TRBS 1111, 1201, 1203 Teil3, 2131), die Arbeitsschutzgesetze (§ 5 und § 6 ArbSchG) oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) und DGUV Vorschrift 3 ( ehemals BGV A3) auferlegt sind.
Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sind also gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig einen E-Check durchzuführen und müssen im Schadensfall den E-Check, z. B. nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), nachweisen. Mit dem E-Check werden somit gefährliche Mängel frühzeitig erkannt und die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht.
Unternehmer sollten in der Prüfung elektrischer Anlagen kein Risiko eingehen und sich für eine fachkundige Prüfung ortsfester Geräte und Betriebsmittel entscheiden. Oftmals bleiben Verschleiß und kleine defekte mit dem bloßen Auge unerkannt und können ein hohes Risiko mit sich bringen.
Nehemen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne.
Unsere Mess- und Prüfgeräte deutscher Hersteller sind auf dem neusten Stand und werden alle 12 Monate kalibriert und getestet.
Selbstverständlich werden die von uns ausgestellten Messprotokolle in digitaler sowie in schriftlicher Form von den öffentlichen Behörden, wie BG, DGUV und auch von Versicherungsgesellschaften anerkannt.
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel sind nach DGUV (BGV A3) alle 4 Jahre einem E-Check zu unterziehen. Hierzu zählen beispielsweise Leuchten, Verteilungen, Kabel und Leitungen.
Jeder Unternehmer sollte die Risiken in seiner Firma mindern und sich für eine Prüfung ortsveränderlicher Geräte und Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 entscheiden. Die Prüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702 nach DGUV Vorschrift 3 wird von einem versierten Spezialisten vorgenommen und im Anschluss an die Prüfung ortsveränderlicher Geräte und Prüfung elektrischer Betriebsmittel rechtssicher bescheinigt.
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Unsere Mess- und Prüfgeräte deutscher Hersteller sind auf dem neusten Stand und werden alle 12 Monate kalibriert und getestet. Selbstverständlich werden die von uns ausgestellten Messprotokolle in digitaler sowie in schriftlicher Form von den öffentlichen Behörden, wie BG, DGUV und auch von Versicherungsgesellschaften anerkannt.
Ortsveränderliche Betriebsmittel (mobile elektrische Geräte) sind nach DGUV (BGV A3) alle 6 - 24 Monate je nach Gefährdungspotential einem E-Check zu unterziehen. Hierzu gehören z. B. Computer, Drucker, Kaffeemaschinen, Faxe und Bohrmaschinen.